Gewinnermittlung als Grundlage der Besteuerung
Auch als Privatperson die Vorteile der digitalisierten Prozesse für sich nutzen.
Im Rahmen der Auftragserteilung klären wir Sie über eine bestehende gesetzliche Verpflichtungen zur Erstellung von Jahresabschluss und Bilanz auf und weisen auf eventuell bestehende Wahlrechte der Gewinnermittlungsart hin.
Bei Erstellung der Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht führen wir auch ohne besondere Beauftragung zur Plausibilitätsbeurteilung stichprobenartige Überprüfungen einzelner Positionen des Jahresabschlusses durch.
Die elektronische Offenlegung der Jahresabschlussdaten an das Handelsregister übernehmen wir ebenso wie die Übermittlung der steuerlichen Daten an die Finanzbehörden im Rahmen der verpflichtend einzureichenden E-Bilanz.
In Abhängigkeit der vorliegenden Gesellschaftsform erstellen wir neben dem Jahresabschluss sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Steuererklärungen einschließlich der grundsätzlich verpflichtend durchzuführenden elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung und das elektronische Handelsregister.