Testamentsvollstreckung
Vertrauen nicht nur bei der Steuerberatung
Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen und schützt schwache und überforderte Erben. Die Nachlassabwicklung wird grundsätzlich vereinfacht.
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn die Erben z.B. minderjährig oder weit verstreut sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Außerdem erleichtert sie die Erbauseinandersetzung, besonders bei mehreren Erben.
Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (Kündigung von Verträgen etc.) zuständig.
Da der Steuerberater wesentliche Kenntnisse aus dem privaten, beruflichen und finanziellem Hintergrund seiner Mandanten hat, kann er schon im Vorfeld bei der Gestaltung des Testaments mitwirken und die Testamentsvollstreckung vorbereiten.
Das Amt der Testamentsvollstreckung bedingt eine große Vertrauensstellung in den Testamentsvollstrecker, die der Steuerberater in der Regel durch seine langjährige Beratungstätigkeit gegenüber seiner Mandanten bereits inne hat.