Honorarpauschale
Transparenz und Klarheit
Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Es berücksichtigt in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades, des Umfangs der ausgeführten Tätigkeiten und der zugrunde liegenden Einkünfte die Höhe der zu berechnenden Gebühren. Eine pauschale Auskunft über die Höhe des Honorars für Beratungsleistungen ist vor Annahme eine Auftrages grundsätzlich nicht möglich.
Dennoch haben wir uns entschlossen, für die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten Monatspauschalen zu entwickeln. In Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Umfangs zur Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Damit kennen Sie Ihre Kosten für unsere Leistungen, können im Voraus fest planen und budgetieren.
Die „Honorarüberraschung“ zur Unzeit entfällt, mit der Pauschale sind alle vereinbarten Leistungen abgegolten.