E-Rechnung ab 01. Januar 2025

Sie haben Fragen zur Umstellung auf E-Rechnungen  und den verpflichtenden Empfang von E-Rechnungen im strukturierten Format? Wir klären Sie auf und sorgen für rechtssichere Archivierung.

Einführung der E-Rechnung

Wichtige Änderungen ab dem 01. Januar 2025

Einführung der E-Rechnung MIT Übergangsregelung

Empfang von E-Rechnungen OHNE Übergangsregelung

Mit dem im März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die Einführung der E-Rechnung beschlossen.

Die Ausstellung und der Austausch der E-Rechnung ist zunächst nur im B2B-Bereich vorgesehen, also bei Abrechnung über Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen.

Wegen des erheblichen Umstellungsaufwands hat der Gesetzgeber einige Übergangsregelungen eingeführt. Diese Übergangsregelungen gelten allerdings nur für Rechnungsaussteller.

Für den Empfang der elektronischen Rechnung müssen Sie bereits ab 01. Januar vorbereitet sein und diese revisionssicher archivieren können.

Rechtslage bis 31. Dezember 2024
Mit Zustimmung des Rechnungsempfängers konnten neben der Papierrechnung bisher schon elektronische Rechnungen, in der Regel im PDF-Format, erstellt und versendet werden.

Rechtslage ab 01. Januar 2025
Ab dem 01. Januar 2025 ist nur noch eine im elektronisch strukturierten Format erstellte Rechnung eine E-Rechnung. Alle anderen Rechnungen (Papierbeleg, PDF-Format usw.) sind nur noch "Sonstige Rechnungen".

Unverändert zur bisherigen Rechtsläge ist die Verpflichtung die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Umstellung zur E-Rechnung und besprechen mit Ihnen Lösungen zur revisionssicheren Archivierung ab dem 01. Januar 2025.

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Angaben sind zu erklären?

Was ändert sich?

Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen:

Wie funktioniert es?

Welche Fragen das Finanzamt stellt und wo Sie die Antworten finden:

In 3. Generation für unsere Mandanten als Steuerberater in Kaiserslautern und Umgebung tätig.

Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung durch konsequente Fortbildung,
Einsatz neuester Technologien und innovativer Leistungen.

Persönliche Erreichbarkeit, schnelle Reaktionszeiten und individuelle Beratung sind daher kein Versprechen, sondern werden als selbst­verständlich angesehen.

Auch 2024 Digitale Kanzlei

stabel steuerberater digitale kanzlei 2024

Wir haben uns auf Grund unserer Digitalisierungsquote und der Arbeitsweise mit Mandanten und Institutionen als „Digitale DATEV-Kanzlei“ qualifiziert.

Weitere Information dazu finden Sie auf der Seite
datev.de/digitaler-steuerberater.

Unverbindliches Informationsgespräch

Die Erstberatung und ein informelles Gespräch zur Analyse Ihrer Situation und des Beratungsbedarfs erfolgen für Sie unverbindlich.
Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben uns kennen zu lernen und freuen uns auf Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.