Grundsteuer­reform 2022

Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform und der anstehenden Neuberechnung der Grundsteuer? Wir ermitteln den korrekten Grundsteuerwert und sorgen für rechtsgültige Abwicklung.

Grundsteuerreform

Wichtige Änderungen im Jahr 2022

Neubewertung und Hauptfeststellung auf den 01. Januar 2022

Neubemessung der Grundsteuer ab 01. Januar 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer.

Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Für Wohngrundstücke bildet ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, bei den übrigen Grundstücken ein Sachwertverfahren die Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuerwerts. Hierfür werden im Wesentlichen statistische Größen bzw. öffentlich zugängliche, pauschalierte Eingangsparameter verwendet, sodass eine Wertermittlung weitgehend automatisiert möglich ist. Zahlreiche Länder haben von der Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts zu treffen, Gebrauch gemacht.

Wir ermitteln für Sie den Grundsteuerwert und schaffen so die Basis für Ihre Grundsteuer nach neuem Recht unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen.

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Angaben sind zu erklären?

Was ändert sich?

Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen:

Wie funktioniert es?

Welche Fragen das Finanzamt stellt und wo Sie die Antworten finden:

In 3. Generation für unsere Mandanten als Steuerberater in Kaiserslautern und Umgebung tätig.

Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung durch konsequente Fortbildung,
Einsatz neuester Technologien und innovativer Leistungen.

Persönliche Erreichbarkeit, schnelle Reaktionszeiten und individuelle Beratung sind daher kein Versprechen, sondern werden als selbst­verständlich angesehen.

Auch 2024 Digitale Kanzlei

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Wir haben uns auf Grund unserer Digitalisierungsquote und der Arbeitsweise mit Mandanten und Institutionen als „Digitale DATEV-Kanzlei“ qualifiziert.

Weitere Information dazu finden Sie auf der Seite
datev.de/digitaler-steuerberater.

Unverbindliches Informationsgespräch

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